„Jedenfalls mangels Erhebung der Berufung an den Umweltsenat wurde im Beschwerdefall der Instanzenzug von den genannten Beschwerdeführern nicht erschöpft“, schreibt der VwGH… ach so, Entschuldigung, der Verwaltungsgerichtshof. – Ich bin nämlich ein bisschen auf Entzug: In letzter Zeit habe ich für unsere Bürgerinitiative (wir wollen eine geplante Hochspannungsleitung wenn schon, dann als Erdkabel) einen Haufen Juristendeutsch gelesen und auch selbst geschrieben.
Nun hat ja bereits der hochverehrte Kollege Tucholsky in unübertroffener Weise jene Ersatzbefriedigung angeprangert, die Fachidioten aller Fakultäten vor Wonne erschauern lässt, wenn sie ihr Expertentum in einem Jargon ausdrücken, der dem ehrfürchtigen Publikum signalisiert „Schau her, ich habe die höchsten Weihen erhalten!“ Diese Wonne habe ich jetzt am eigenen Leib erfahren. Ich bin quasi zertifizierter Hochstapler: Man hat sich nach dem Anwalt erkundigt, der meine Eingabe an die Behörde verfasst hat, und mich für einen Diplomingenieur gehalten. Wow! Es ist kaum zu glauben, wie leicht das mit breit gestreutem Halbwissen und etwas Talent zur Imitation funktioniert.
Interessanter ist allerdings die Frage, ob diese Anschleimerei überhaupt ihren Zweck erfüllt. Denn wenn ich meinen Rechtsstandpunkt schlampig begründet habe, hilft mir auch das grausligste Juristendeutsch nichts: Die Behörde, an die ich mich wende, wird mich genüsslich zerpflücken. Eine schlüssige Beschwerde hingegen müsste auch dann rechtlich gewürdigt werden, wenn sie klar und verständlich formuliert ist – statt in diesem akademischen Sprachgestrüpp, das in Wirklichkeit auch den Juristen langweilt, der das lesen muss. Vielleicht. Vielleicht imponierts ihm aber auch. Ganz ehrlich: Ich weiß es nicht. Dazu müsste man jedesmal dem Adressaten hinter die Stirn schauen können.
Das heißt jetzt für Sie als Kunde zweierlei: Erstens, Sie können von mir bei Bedarf Fachchinesisch oder ordentliches Deutsch haben, ganz wie Sie wollen (Kombinationen gegen geringen Aufpreis). Zweitens, Sie müssen das leider selbst entscheiden, weil Sie die Leute besser kennen, für die Sie einen Text haben möchten. Aber wir können da gerne drüber reden.
Hier stehen die Bedingungen für rechtliche Texte von mir.
26. Juni 2011
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